In Düsseldorf ist ab sofort eine Kamera im Einsatz, die den Eingangsbereich am Schulstandort Rather Kreuzweg überwacht. Oberbürgermeister Joachim Erwin hat heute (Mittwoch, 16. Januar) die Videoüberwachung vor Ort in Betrieb genommen.
Aufgrund vielfältiger Übergriffe und Zerstörungen, die von Schulfremden ausgehen, haben die Schulleitungen der drei am Schulstandort Rather Kreuzweg untergebrachten Schulen (katholische Grundschule, Gemeinschaftsgrundschule und Gemeinschaftshauptschule) im vergangenen Jahr die Installation einer Videoüberwachung im Zugangsbereich zum Schulgelände beantragt. Vorausgegangen waren Beschlüsse der Schulkonferenzen aller drei Schulen.
„Dies war ein Hilfeschrei der Schulen, den man nicht überhören durfte.
Wenn Eltern, Lehrer und Schüler Gewalt und Zerstörung an ihrer Schule nicht hinnehmen wollen, sondern sie ahnden und verhindern wollen, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Stadt ihrem Wunsch nach einer Überwachungskamera nachkommt“, so OB Erwin.
So wurde nun eine nicht steuerbare so genannte Fix-Kamera installiert, die im Betrieb keine Schwenk- oder Zoomfunktion besitzt. Es wird der Zugang beziehungsweise die Zufahrt vom Rather Kreuzweg zum Schulgelände erfasst. Die Kamera ist in zirka vier Metern Höhe an der Stirnwand des Schulgebäudes montiert werden. Es handelt sich um eine digitale Video-Überwachungskamera für Tag- und Nachtbetrieb. Die Kamera soll 24 Stunden, also rund um die Uhr, aktiviert sein. Während des Schulbetriebes der Ganztagshauptschule und der offenen Ganztagsgrundschulen überwacht eine hierfür eingestellte Kombilohnkraft den Zugangsbereich. In dieser Zeit soll die – aktivierte – Kamera grundsätzlich nicht aufzeichnen, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn die Kraft sie einschaltet, weil eine Situation eintritt, die sie für aufzeichnungsbedürftig hält. Außerhalb ihrer Dienstzeiten soll generell aufgezeichnet werden.
Sollte die Kombilohnkraft einen Vorfall registrieren, informiert sie die Schulleitung. Diese entscheidet dann, was als nächstes zu tun ist. Die Aufzeichnungen werden automatisiert nach 72 Stunden überschrieben und dadurch gelöscht; sie werden nur ausgewertet, wenn nachträglich eine Verletzung des Hausrechts bekannt wird. Zugriff auf das aufgezeichnete Bildmaterial sollen die Kombilohnkraft sowie die Schulleitungen der drei sich am Standort befindlichen Schulen und die zuständige Personalvertretung haben. Bildmaterial soll nur zum Zwecke der Strafverfolgung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Geschädigte können zivilrechtliche Ansprüche unter Hinweis auf diese Dokumentation belegen.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte zum Jahresbeginn mitgeteilt, dass gegen die Videoüberwachung des Zugangsbereiches keine Bedenken bestehen, wenn der überwachte Bereich durch Hinweisschilder gekennzeichnet wird und in einer schriftlichen Dienstanweisung die Einzelheiten der zulässigen Beobachtung und Aufzeichnung für die mit der Videoüberwachung betrauten Person verbindlich festgelegt ist.
In der Vergangenheit kam es an den Schulen am Rather Kreuzweg immer wieder zu Vorfällen mit Personen, die das Gelände – trotz eines Verbotsschildes – unbefugt betraten. Insbesondere wurden von den betroffenen Schulleitungen gemeldet:
- Verschmutzungen durch Personen (Kunden des Supermarktes), die auf dem Gelände Alkohol zu sich nehmen, leere Flaschen hinterlassen, ihre Notdurft verrichten und das diesbezügliche Verbotsschild ignorieren.
- Gefährdung der Schüler und Lehrer durch angetrunkene Personen, die oft nur widerwillig der Aufforderung nachkommen, das Gelände zu verlassen.
- Störungen von Pausen, aber auch des Unterrichts, durch Schüler anderer Schulen und ehemalige Schüler, die gegen ausgesprochene Hausverbote verstoßen. Es wurde mehrfach Strafanzeige erstattet.
- Bedrohung von Lehrkräften durch der Schule verwiesene Schüler während der Pausenzeiten und sogar im Unterricht.
- Ungeklärte Diebstähle von Jacken, Anoraks und Taschen während der Unterrichtszeit auf den Fluren des Gebäudes. Diese Diebstähle wurden vermutlich durch Schulfremde begangen, die sich ungehindert Einlass verschaffen können.
- Fahrraddiebstähle und mutwillige Zerstörungen an Schülerfahrrädern, die im Fahrradständer untergebracht sind. Dieser ist von der Straße aus sichtbar. Man kann sich bisher an den Fahrrädern zu schaffen machen, ohne dass dies von einer der drei Schulen aus zu beobachten wäre.
- Sachbeschädigungen durch mehrere Graffitis, die an den Außenmauern der Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeit angebracht wurden.
- Mehrfach Sachbeschädigungen an einem Gebäude der Gemeinschaftsgrundschule Rather Kreuzweg (eingeschlagene Fenster, aufgebrochene Klassenraumtüren) und durch Vandalismus, in Mitleidenschaft gezogene Klassenräume (Arbeitsblätter und Bücher wurden verstreut, Regale, Tische und Stühle umgeworfen etc.) Oberbürgermeister Erwin macht deutlich, dass auch andere Schulen die Video-Überwachung beantragen können. Die Verwaltung werde diese Anträge ebenfalls positiv begleiten, wenn sie begründet sind.